DiagnostikIn dieser Broschüre soll erläutert werden, welche Ursachen einem chronischen Handekzem zugrunde liegen können, inwieweit weiterführende Untersuchungen angezeigt sind und wie ein Behandlungskonzept aussehen sollte. Damit wollen wir Ihnen zum einen helfen, dass Sie Ihr Krankheitsbild selbst besser einordnen können, zum anderen möchten wir Ihnen auch die Grundprinzipien der Behandlung beim chronischen Handekzem verständlich machen.
Handekzem

Um für jeden Betroffenen eine gezielte Therapie planen zu können, muss das chronische Handekzem individuell genau eingeordnet werden. Dabei helfen verschiedene diagnostische Schritte. Insbesondere eine weiterführende Allergiediagnostik kann sinnvoll sein, um Kontaktallergien oder eine erbliche (atopische) Veranlagung als Ursache des Handekzems zu bestätigen oder auszuschließen. Auch andere Hauterkrankungen, zum Beispiel eine Schuppenflechte oder eine Pilzinfektion, können sich an den Händen zeigen. Diese sollten ausgeschlossen werden. Meist können hier Krankheitsgeschichte und -verlauf und die entsprechenden Untersuchungen Aufschluss geben.
Zur Einschätzung der individuellen Hautbelastung des Betroffenen ist es sinnvoll und notwendig zu kontrollieren, wie oft und wie viel Hautkontakt zu Wasser, hautreizenden und allergieauslösenden Stoffen besteht. Diese Überprüfung sollte sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld durchgeführt werden.
HautarztverfahrenBesteht der Verdacht, dass ein Handekzem berufliche Ursachen haben könnte, müssen die hautschädigenden Einflüsse möglichst vermieden werden. Die ersten Schritte sind entsprechende Hautschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, wie z. B. das Tragen von Schutzhandschuhen, sorgfältige Hautreinigung und vor allem die intensive Hautpflege.
Häufig reicht dies jedoch nicht aus. In diesen Fällen wird der Arzt mit dem Betroffenen über das sogenannte Hautarztverfahren sprechen. Dabei wird der für den Arbeitgeber zuständige Unfallversicherungsträger (in der Regel eine Berufsgenossenschaft) in die Behandlung und Vermeidung einer beruflich bedingten Hauterkrankung einbezogen, denn die Berufsgenossenschaften sind stark daran interessiert, das Eintreten einer Berufskrankheit zu verhindern.
Ziel des Hautarztverfahrens ist, berufsbedingte Hauterkrankungen früh zu erkennen und Betroffenen zu ermöglichen, ihren Arbeitsplatz zu behalten.

Für den Patienten gestaltet sich der Ablauf wie folgt: Bei Verdacht auf eine berufsbedingte Hauterkrankung muss ein Hautarzt den Patienten untersuchen. Dann schickt er – in Absprache und mit Einverständnis des Patienten – seinen Hautarztbericht mit der Diagnose an die zuständige Berufsgenossenschaft und beantragt die Heilbehandlung. Außerdem spricht der Hautarzt Empfehlungen zu Hautschutz, Hautpflege und Therapie aus. Nach Prüfung der Meldung erteilt die Berufsgenossenschaft den Behandlungsauftrag und veranlasst gegebenenfalls weitere Maßnahmen zum Hautschutz.
Keine Angst vor Problemen mit dem Arbeitgeber! Auf Wunsch des Patienten kann der Hautarzt in seinem Bericht ausdrücklich vermerken, dass der Arbeitgeber nichts von einer möglicherweise berufsbedingten Hautkrankheit erfährt!
