Nicht alle Erkrankungen der Hände sind Ekzeme. Daher ist eine fachgerechte Diagnose durch den Hautarzt äußerst wichtig. Zudem gilt: Je früher ein Handekzem erkannt und behandelt wird, desto besser sind die Chancen, dass es bald abheilt. Am Anfang der Diagnostik steht ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt, in dem nach möglichen Auslösern geforscht wird. Am besten machen Sie sich bereits vor dem Arzttermin Gedanken darüber, mit welchen Stoffen Ihre Hände zu Hause und bei der Arbeit häufig in Berührung kommen. In der Regel wird der Arzt darüber hinaus verschiedene Allergietests durchführen. Außerdem können weitere Untersuchungen notwendig sein, um andere Hauterkrankungen wie eine Pilzinfektion oder eine Schuppenflechte auszuschließen.
Hautarztverfahren
Liegt der Verdacht nahe, dass es sich um ein beruflich bedingtes Handekzem handelt, sollte der Hautarzt in Abstimmung mit Ihnen das "Hautarztverfahren" einleiten. Das hat den Vorteil, dass die Berufsgenossenschaft Sie unterstützt, indem sie zum Beispiel in Zusammenarbeit mit Ihrem Arbeitgeber Maßnahmen für einen besseren Hautschutz veranlasst. Sie bietet Hautschutzseminare an und übernimmt die Kosten für bestimmte Hautschutzmittel.
Nach § 3 der Berufskrankheitsverordnung kann der Arzt auch Medizinprodukte zur Basispflege auf BG-Rezept, also zu Lasten der Berufsgenossenschaft verordnen: "Besteht für einen Versicherten die Gefahr, dass eine Berufserkrankung entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert, so hat der Träger der Unfallversicherung mit allen geeigneten Mitteln dieser Gefahr entgegenzuwirken." Wenn all diese Maßnahmen nicht ausreichen, um die Arbeitskraft wiederherzustellen und zu erhalten, finanziert die Berufsgenossenschaft eine berufliche Umschulung.