Pressemitteilungen

Bonn, 18.03.19 Wer den Verdacht hat, dass sein Hautproblem an den Händen auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist, sollte sich nicht scheuen, den Arbeitgeber darüber zu informieren. Mit dem so genannten Hautarztverfahren kommt der Betroffene in den Genuss verschiedener Hilfen durch die Berufsgenossenschaft. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen für einen besseren Hautschutz und die Übernahme von Kosten für bestimmte Hautpflegeprodukte.

Hautkrankheiten nehmen unter den berufsbedingten Erkrankungen einen Spitzenplatz ein: 35 Prozent aller Verdachtsfälle einer Berufskrankheit betreffen die Haut; 90 Prozent davon sind Handekzeme. Meist genügt es, für einen besseren Hautschutz am Arbeitsplatz zu sorgen und die Hauterkrankung professionell zu behandeln. Nur in seltenen Fällen müssen die betroffenen Patienten ihre berufliche Tätigkeit aufgeben1. Die Voraussetzung für einen positiven Ausgang ist das frühzeitige Einbinden des Facharztes. Stellt dieser fest, dass die berufliche Tätigkeit für das Hautproblem verantwortlich sein könnte, leitet er das Hautarztverfahren ein. Dies hat den Vorteil, dass sich der Arbeitnehmer nur noch um die Behandlung seiner Erkrankung kümmern muss. Die Formalitäten übernehmen Arzt, Berufsgenossenschaft und Arbeitgeber.

Hautarztverfahren lohnt sich auch finanziell

Beim Hautarztverfahren unterstützt die Berufsgenossenschaft den erkrankten Arbeitnehmer, indem sie zum Beispiel in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber Maßnahmen für einen besseren Hautschutz veranlasst. Sie bietet Hautschutzseminare an und übernimmt die Kosten für bestimmte Hautschutzmittel. Nach § 3 der Berufskrankheitsverordnung kann der Arzt auch Medizinprodukte zur Basispflege auf BG-Rezept, also zu Lasten der Berufsgenossenschaft verordnen. Solche Medizinprodukte sind Basispflegepräparate, die die Haut nachweislich vor reizenden und allergenen Stoffen schützen. Sie müssen konsequent zweimal täglich angewandt werden.

Eine ausführliche Beschreibung des Hautarztverfahrens sowie eine Fülle von Informationen und Tipps zur Diagnose, Vorbeugung und Behandlung des Handekzems gibt die Broschüre „Chronisches Handekzem“. Sie wurde mit Unterstützung der Pierre Fabre Dermo-Kosmetik GmbH realisiert und kann kostenfrei postalisch und im Internet angefordert oder heruntergeladen werden: Deutsche Haut- und Allergiehilfe e.V., Heilsbachstraße 32, 53123 Bonn, www.dha-handekzem.de.

Quelle:

GESUNDHEITSBERICHTERSTATTUNG DES BUNDES GEMEINSAM GETRAGEN VON RKI UND DESTATIS

1Im Zeitraum 2010-2012 waren 46,2 % der (als Berufskrankheit) anerkannten Fälle Erkrankungen aufgrund physikalischer Einwirkungen und 39,0 % Atemwegserkrankungen, aber lediglich 3,9 % Hauterkrankungen,

https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Gesundheit/Gesundheitszustand/GesundheitInDeutschlandPublikation.pdf?__blob=publicationFile

Aktuelle Pressemeldung

Vorbeugung und Behandlung berufsbedingter Handekzeme: Wer zahlt was?

Bonn, 13.06.22 Berufsdermatosen wie das berufsbedingte Handekzem machen europaweit rund die Hälfte, bei jungen Menschen bis zu 90 Prozent der Berufskrankheiten aus.1 Um Arbeitsausfälle und Berufsunfähigkeit möglichst zu vermeiden, ist der betriebliche Hautschutz gesetzlich vorgeschrieben. Zu welchen Maßnahmen sind Arbeitgeber verpflichtet? Wer übernimmt die Kosten für Hautschutz, Hautpflege und Behandlung?

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