Pressemitteilungen

Bonn, 24.09.20 In Corona-Zeiten suchen mehr Menschen als sonst wegen eines Handekzems den Hautarzt auf. Das ist nicht überraschend, denn nach wie vor müssen wir zum Schutz vor Ansteckung häufig die Hände waschen oder desinfizieren. Um die Haut vor Folgeschäden zu schützen, lohnt es sich, das STOP-Prinzip näher anzuschauen.

Das STOP-Prinzip ist ursprünglich im Arbeitsschutz angesiedelt, lässt sich aber auch auf den Hautschutz zuhause, in der Schule oder im Büro anwenden. Es steht für Substituieren, also Ersetzen von Gefahrenquellen, sowie technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen.

Substituieren: So viel wie nötig, so mild wie möglich

Wenn es darum geht, die Ausbreitung von Keimen einzudämmen, müssen die Hände nicht unbedingt gewaschen werden – es genügt auch, sie mit einem Händedesinfektionsmittel zu behandeln. Anders als oft vermutet ist dies die hautschonendere Variante. Zwar löst der im Desinfektionsmittel enthaltene Alkohol vorübergehend die Hautfette. Anders als beim Waschen mit Wasser und Seife verbleiben diese aber auf der Haut und ziehen nach Verdampfen des Alkohols wieder ein. Doch auch beim Händewaschen gibt es Stellschrauben: Anstelle alkalischer Seifen sollten milde Waschlotionen mit einem hautfreundlichen pH-Wert und rückfettenden Ölen sowie Feuchthaltefaktoren wie Glycerin gewählt werden.

Technische Maßnahmen: Türen auf!

Technische Maßnahmen haben zum Ziel, Mensch und Gefahrstoff mittels technischer Hilfsmittel voneinander zu trennen. Ein einfaches Beispiel aus dem Alltag sind Automatik- oder offenstehende Türen, die das Berühren von Türklinken – und damit das anschließende Händewaschen oder desinfizieren überflüssig machen.

Organisatorische Maßnahmen: Gewohnheiten überdenken

Wer ein wenig mitdenkt und seine täglichen Gewohnheiten auf ihre Hautbelastung prüft, kann einiges zum Hautschutz beitragen. So ist es zwar wichtig, nach dem Einkaufen oder Busfahren die Hände zu waschen. Doch wer lediglich einen Spaziergang unternommen hat, ohne mit anderen Menschen oder Gegenständen in Kontakt zu kommen, kann darauf verzichten.

Personenbezogene Maßnahmen: Auch zuhause wichtig

Schutzhandschuhe, Hautschutzmittel und Hautcremes fallen in die Kategorie der personenbezogenen Maßnahmen. Das gilt für den großen Hausputz genauso wie für die Arbeit professioneller Reinigungskräfte, für den Heimwerker ebenso wie für den Metallarbeiter. Gerade in Corona-Zeiten sollte zudem an jedem Waschbecken eine Handcreme bereitstehen, die der Haut verlorene Fettstoffe zurückgibt und die Hautbarriere möglichst gesund erhält.

Weiterführende Informationen gibt es in der Broschüre „Chronisches Handekzem“ sowie im Internet unter www.dha-handekzem.de. Die Broschüre wurde mit Unterstützung der Pierre Fabre Dermo-Kosmetik GmbH realisiert und kann kostenfrei postalisch und online angefordert oder heruntergeladen werden: Deutsche Haut- und Allergiehilfe e.V., Heilsbachstraße 32, 53123 Bonn.

Quellen:

Pressemitteilung des Bundesverbands Deutscher Dermatologen zu den Ergebnissen einer Mitgliederbefragung, Juni 2020, „Handekzem auf dem Vormarsch“.

Interview mit Professor Dr. med. Peter Elsner, Direktor der Klinik für Hautkrankheiten, Universitätsklinikum Jena, im Pressebereich unter dha-handekzem.de.

Aktuelle Pressemeldung

Vorbeugung und Behandlung berufsbedingter Handekzeme: Wer zahlt was?

Bonn, 13.06.22 Berufsdermatosen wie das berufsbedingte Handekzem machen europaweit rund die Hälfte, bei jungen Menschen bis zu 90 Prozent der Berufskrankheiten aus.1 Um Arbeitsausfälle und Berufsunfähigkeit möglichst zu vermeiden, ist der betriebliche Hautschutz gesetzlich vorgeschrieben. Zu welchen Maßnahmen sind Arbeitgeber verpflichtet? Wer übernimmt die Kosten für Hautschutz, Hautpflege und Behandlung?

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